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Umweltprüfung könnte laxer werden

EU-Kritik - Staatsreform würde Entscheidungen zu Ländern verlagern

Wien - Großprojekte sind fast immer umstritten - denn sie haben auf Nachbarn und Umwelt meist massive Auswirkungen. Für einige dieser Projekte gibt es immerhin die Pflicht, sie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen - wobei die EU-Kommission bereits zweimal darauf hingewiesen hat, dass Österreich in diesem Bereich zu wenig weit geht.

So heißt es in einem Mahnschreiben der Kommission vom 21. März dieses Jahres, dass ihrer Meinung nach bereits getätigte Ausbaumaßnahmen am Flughafen Wien und einige, die inzwischen luftfahrtrechtlich genehmigt worden sind, aber erst künftig realisiert werden sollen, eigentlich der UVP unterworfen werden müssten.

Schon im Vorjahr (und noch einmal im heurigen Juni) hatte die Kommission gemahnt, dass Österreich ganz grundsätzlich zu wenig genau definiere, welche Projekte überhaupt UVP-pflichtig wären. Es müssten wesentlich mehr sein, meint Grünen-Umweltsprecherin Ruperta Lichtenecker unter Berufung auf die EU-Vorgaben.

Dabei gebe es Tendenzen, die Prüfung eher noch laxer zu gestalten: Bei der geplanten Staatsreform würde der bisher bestehende, fachlich qualifizierte Umweltsenat abgeschafft und die Berufung gegen UVP-Entscheidungen erster Instanz an die Verwaltungsgerichte in den einzelnen Bundesländern verlegt werden. "Bis sich die Landesverwaltungsgerichte die entsprechende Kompetenz erarbeiten, das wird dauern", sagt Lichtenecker. Und sie trifft mit dieser Kritik auf Zustimmung im Umweltministerium.

Dort wird versichert, dass über diesen Teil des Entwurfs zur Verwaltungsvereinfachung "sicher noch Diskussionsbedarf" bestehe. Lichtenecker will diese Diskussion führen und hat beantragt, dass der zur Beratung des Ministeriums eingerichtete und von Sozialpartnern und Parteien besetzte Umweltrat nach mehr als einjähriger Pause wieder einberufen wird.

Ziel wäre es, eine bundeseinheitliche Umweltrechtssetzung sicherzustellen. Dies wird im Umweltministerium ähnlich gesehen: Bundes-Umweltrecht dürfe nicht auf Landesebene endgültig entschieden werden. Zumindest müsste ein qualifizierter Umweltsenat auf Bundesebene bleiben.

Quelle: "Der Standard" - 16.09.2007

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