Wird an die Stelle des Waldes ein Großbetrieb, an die des Baches ein Kraftwerk, an die der Weide eine Autobahn gesetzt, ist es mit Ruhe und Zufriedenheit oft vorbei
Wie hoch die persönliche Lebensqualität ist, hängt in hohem Maße davon ab, ob in der näheren Umgebung ein idyllisches Waldstück, ein ruhig plätschernder Bach oder eine extensiv genutzte Weide ist. Wird an die Stelle des Waldes ein Großbetrieb, an die des Baches ein Kraftwerk, an die der Weide eine Autobahn gesetzt, ist es mit Ruhe und Zufriedenheit oft vorbei - wenn überhaupt, dann dürfte so etwas nur mit strengsten Auflagen gebaut werden. Das verlangen nicht nur betroffene Bürger, das ist auch von der EU und von der österreichischen Rechtsordnung so vorgesehen: In einer Umweltverträglichkeitserklärung und einer anschließenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist zu klären, ob die Auswirkungen eines Projektes akzeptabel sind.
Geklärt wird das im Behördenverfahren und in zweiter Instanz vom Umweltsenat, der in den letzten Jahren bei über 100 Projekten einschlägige Erfahrungen sammeln konnte. Das Verfassungsreformpaket, das unseren Bundesstaat einfacher, kostengünstiger und bürgernäher machen soll, sieht nun vor, dass die Berufungen in solchen Verfahren nicht mehr bei einem Umweltsenat in Wien, sondern beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht landen sollen. Das klingt nett und harmlos, es klingt nach Subsidiaritätsprinzip und Bürgernähe.
In der österreichischen Wirklichkeit ist aber etwas anderes zu erwarten: Da könnte sich herausbilden, dass je nach Interessenlage des Landes und seiner Landesregierung die Normen so hingebogen werden, dass die politisch erwünschten Projekte durchgesetzt werden. Und Unternehmer fröhlich ein Land gegen das andere ausspielen könnten: Wenn das Projekt hier nicht durchsetzbar ist, dann ist vielleicht in einem anderen Bundesland ein willigeres Verwaltungsgericht zu finden. Rasch gäbe es neun Varianten des Umweltschutzes - zulasten aller Bürger.
Quelle: "Der Standard" - 17.09.2007
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