TierschützerInnen von Vier Pfoten, dem Aktiven Tierschutz Steiermark und der Tier-WeGe konnten einmal mehr die illegalen Praktiken der Jägerschaft aufdecken. In der Steiermark müssen Fasane mind. 4 Wochen vor einer Treibjagd in die Freiheit ausgesetzt werden. Doch sogar diese paar Wochen sind den JägerInnen zu lang ! Der sicherste Schuss ist für die 'Heger und Pfleger' anscheinend nur der, wenn die Tiere unmittelbar vor der Jagd aus dem Verschlag vor die Flinte zum Abschießen gejagt werden !
Vor ein paar Wochen erst zeigten wir eine Jagd in Eggersdorf b. Graz an, wo Fasane gesetzeswidrig erst am Tag der Jagd ausgesetzt worden wären. Die Treibjagd wurde auf Anweisung abgebrochen. Dass es sich hier anscheinend um eine gängige illegale Praxis der Jägerschaft handelt, zeigte der gestrige Tag: In Rohr a.d. Raab (Nähe Feldbach) hätte eine Treibjagd auf Fasane, Hasen und anderem 'Niederwild' stattfinden sollen, doch auch hier waren Fasane noch zwei Tage zuvor in Volieren eingesperrt ! Das Steirische Jagdgesetz schreibt vor, dass Fasane mindestens 4 Wochen vor der Jagd auszuwildern sind.
Wir TierschützerInnen weisen schon seit langem vehement darauf hin, dass das Züchten und Aussetzen von Tieren für sogenannte Niederwildjagden absolut inakzeptabel ist ! Die Tiere sind praktisch zahm und werden bei Gesellschaftsjagden von Menschen und Jagdhunden gehetzt, um schließlich mit Schrotflinten erschossen zu werden !
Dazu kommt nun offensichtlich, dass sich viele JägerInnen nicht einmal an die minimalen Gesetzesauflagen halten ! Wir fordern einmal mehr das sofortige Verbot, Tiere wie zum Beispiel Fasane zu züchten, um als lebende Zielscheibe für schießwütige JägerInnen zu dienen ! In dieser Angelegenheit gibt es kein Argument, das diese grausamen 'Gesellschaftstreffen' rechtfertigt ! Die Jagd gehört dem Tierschutzgesetz unterstellt !

Die Tier-WeGe - 25.11.2008