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London entscheidet über Mensch-Tier-Hybride

Stammzellenforschung hat zu wenige menschliche Eizellen - zur Abhilfe könnte menschliche DNA in "geleerte" tierische Eizellen eingepflanzt werden

London - Über ein heikles Thema hat die britische Behörde Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA) zu entscheiden: Die Schaffung von Mensch-Tier-Hybridembryos im Dienste der Stammzellenforschung; zwei ensprechende Anträge sind bei der HFEA eingereicht worden. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen in weiterer Folge Nutzen für die Behandlung von Krankheiten wie Parkinson oder Alzheimer bringen.

In dem Verfahren wird menschliche DNA in eine tierische Eizelle verpflanzt, aus der fast die gesamte genetische Information entfernt wurde. Die entstehenden Embryos sind zu mehr als 99% menschlich und nur zu etwa 0,1% tierisch. Sie wachsen einige Tage lang, anschließend werden die Stammzellen extrahiert. Auf diese Weise wird einem simplen aber folgenschweren Problem begegnet: es stehen der Forschung einfach zu wenige menschliche Eizellen zur Verfügung. Es geht ausdrücklich nicht um die Schöpfung irgendwelcher Mischwesen.

Meinungslagen
Trotz des erhofften erheblichen Auftriebs für die Stammzellenforschung regt sich heftige Kritik von kirchlicher Seite wie auch von Umweltorganisationen. "Wir verstehen die Bedenken, glauben aber, dass sie größtenteils auf falschen Informationen basieren", so Chris Shaw vom Kings College London. Und hofft auf eine zustimmende Mehrheit in der Bevölkerung: Laut einer von der HFEA in Auftrag gegebenen Umfrage ist die britische Öffentlichkeit tendenziell bereit, diese Art von Forschung zu unterstützen - vorausgesetzt ihr Nutzen für die Behandlung bislang unheilbarer Krankheiten ist erkennbar.

Das Thema Stammzellenforschung ist in den verschiedenen EU-Staaten sehr unterschiedlich geregelt: "In Österreich steht dieses Thema auf Grund der restriktiven Gesetzeslage überhaupt nicht zur Diskussion", erklärte dazu Doris Wolfslehner von der österreichischen Bioethikkommission. Hier ist die Forschung an embryonalen Stammzellen verboten. "Es gibt zwar kein eigenes Stammzellengesetz, aber Stammzellenforschung ist grundsätzlich nicht erlaubt", so Wolfslehner. Aufgrund der lückenhaften Gesetzeslage könne die Regelung jedoch im Zweifelsfall auch anders interpretiert werden.

Quelle: "Der Standard" - 05.09.2007

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