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Wien - Die Schaffung des „Tierschutzrates“ war eines der Hauptargumente beim Beschluss des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes 2004, um für Rechte der Tiere einzutreten. „Jetzt droht die Demontage dieses Expertenbeirates“ – das behaupten jedenfalls dessen derzeitige Mitglieder. Das Expertengremium, das die Gesundheitsministerin (bei der Tierschutzangelegenheiten angesiedelt sind), hat beratende Funktion.
Letztgültige Entscheidungen fallen schließlich auf der politischen Ebene, doch haben in der Vergangenheit Meinungen und Äußerungen des Tierschutzrates für Diskussionen gesorgt. Etwa, als es um eine Verordnung ging, mit der grünes Licht für den Singvogelfang im oberösterreichischen Salzkammergut gegeben werden sollte – nachdem Landeshauptmann Josef Pühringer VP-Parteikollegin Maria Rauch-Kallat, damals Gesundheitsministerin, die Dringlichkeit des Themas ans Herz gelegt hatte.
Die drei wesentlichen Änderungen im jetzigen Entwurf für die Gesetzesnovelle: Geplant ist,
- dass künftig alle Mitglieder von der Ministerin ernannt werden (nicht nur Vorsitzende und Stellvertreter);
- dass die Geschäftsordnung vom Ministerium erlassen (und nicht mehr vom Beirat erstellt) wird;
- dass Universitäten nur noch „wissenschaftlich einschlägig tätige Fachvertreter“ entsenden dürfen.
Die derzeitigen Beiratsmitglieder wollen namentlich nicht vor den Vorhang, meinen aber, dass damit eine
De facto-Entmachtung verbunden sei.
"Die Bedeutung steigt".
Ulrich Herzog, zuständiger Sektionschef im Ministerium: „Die Bedeutung des Tierschutzrates steigt.“ Es gehe um die Vollziehung des Bundesgesetzes, die eine entsprechende Befürwortung in den Ländern benötige. Diese solle in der neuen Konstruktion, die „ein Vorschlag ist“, eher gegeben sein. Herzog kritisiert, dass es in der Vergangenheit Fälle gegeben habe, in denen „im Beirat über Erklärungen von Tierschutzorganisationen abgestimmt wurde“. Das sei nicht Sinn eines Beirates.
Quelle: "Die Presse" vom 03.05.2007
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