
Tierqual 1: Dieser Hund ist bis auf die Knochen abgemagert ...

Tierqual 2: Eine tote Kuh in einem Stall ...

Tierqual 3: ... und ein fast totes Schwein in Entenfellners Stall ...
Jeden Tag grauenhafte Zustände für Tiere - auch in Österreich !
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Die Tierquälerei ist auch in Österreich ein ernstes Problem ! Eine diesbezügliche parlamentarische Anfrage des Salzburger SPÖ-Nationalrates Johann Maier an Justiz- bzw. Innenministerium lieferte bemerkenswerte Ergebnisse: 2007 wurden österreichweit 711 Fälle von Tierquälerei zur Anzeige gebracht, 34 davon im Bundesland Salzburg. Dies ist ein deutliches Plus gegenüber 2006, als noch 655 Anzeigen einlangten (Salzburg: 35).
Bei Weitem nicht jedem (angezeigten) Fall folgt aber auch eine Verurteilung: In Österreich wurden 2007 letztlich nur 84 Personen rechtskräftig der Tierquälerei für schuldig erkannt; 375 Anzeigen wurden hingegen zurückgelegt bzw. die Verfahren eingestellt. In Österreich lagen übrigens lange keine Daten über Anzeigen und Verurteilungen von Tierquälereien vor.
Unter Tierquälerei fallen u. a. das Aussetzen, Verhungernlassen, Verletzen, Vergiften oder Töten von Tieren. Psychiater betonen immer wieder, dass Tierquäler meist ein abnormes Machtbedürfnis befriedigen, das sie an schwächeren Lebewesen ausleben. Experten zufolge leiden viele unter massiven sexuellen Störungen; so auch jener "Pferderipper", der 2005 in der Steiermark und im Burgenland Tiere durch Hammer- und Messerattentate im Genitalbereich schwerst verletzte.
Immer wieder wird auch von katastrophalen Missständen bei der Massentierhaltung in Zucht- und Mastbetrieben in Österreich und Deutschland berichtet. Mit In-Kraft-Treten des Bundestiergesetzes 2004 habe sich laut SP-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier die Situation aber verbessert, da auch die Zuständigkeiten für die Kontrolle neu geregelt wurden.
Tierquälerei (§ 222 StGB) wird in Österreich mit maximal einem Jahr Haft bestraft. In Italien muss man mit härteren Sanktionen rechnen (bis zu drei Jahre Haft/10.000 Euro Geldstrafe). Wer Haustiere aussetzt, dem drohen ein Jahr Gefängnis, 2003 wurden in Italien 350.000 Tiere ausgesetzt.
Tierquälerei
In § 222 StGB steht unter anderem: "Wer ein Tier 1. roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, 2. aussetzt (...) oder 3. mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleidet, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit Haftstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
Quelle: "Salzburger Nachrichten" - 19.08.2008
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